Walldorf, 16.10.2024 – Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 15. Oktober 2024 eine Regelung für die elektronische Rechnung bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmen veröffentlicht. Diese soll ab dem 1. Januar 2025 gelten. Da eine Vielzahl von Mitgliedsunternehmen der Deutschsprachigen SAP-Anwendergruppe e. V. (DSAG) auch international tätig ist und sich durch ausländische Regelungen zu elektronischen Rechnungen
mit der Thematik seit vielen Jahren aktiv auseinandersetzt, hat die DSAG bereits den Entwurf (GZ: III C 2 – S 7287-a/23/10001 :007 Dok:
2024/0530244) des BMF kritisch geprüft und in Form von konkreten Forderungen Anpassungsbedarfe kommuniziert. Die nun vorliegende neue Regelung kommentiert Stephan Hüttmann, DSAG-Fachvorstand Financials.

„Grundsätzlich ist die Regelung des BMF für die elektronische Rechnung bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmen begrüßenswert. Sie stellt gegenüber dem ursprünglichen Entwurf eine deutliche Verbesserung dar. Aus DSAG-Sicht geht sie in die richtige Richtung. Allerdings enthält die neue BMF-Regelung leider weiterhin Unschärfen und Schwachstellen, die nachgebessert werden müssen.
Eine dringende Anforderung ist die Einführung eines einheitlichen und klar defi-nierten Transportweges. Dieser könnte z. B. durch die Einführung des mehrfach im Schreiben erwähnten Meldesystems der Finanzverwaltung erreicht werden. Ein solches Meldesystem könnte die Rechnungen zentral in Form eines Clearings abspeichern und verteilen. Die parallele Nutzung verschiedener Übertragungswege verursacht erhebliche Kosten für Unternehmen. Um diese zu vermeiden, fordert die DSAG, dass langfristig nur ein Übertragungsweg zugelassen wird. Der E-Mail-Versand kann als Übergangstechnologie bis Ende 2027 genutzt werden, danach sollte z.B. Peppol in Form des so genannten 5-Corner-Modells der einzige Übertragungskanal sein oder eine zentrale deutsche Meldestelle im Rahmen der ViDA-Umsetzung. Letztgenanntes soll gemäß des BMF-Schreibens künftig umgesetzt werden. Allerdings bleibt der zeitliche Rahmen unklar.
Aus technischer Sicht präferiert die DSAG weiterhin das UBL-Format der XRechnung. Hier hegen wir die Hoffnung, dass sich dies aufgrund der Mehrfacherwähnung des Fomates XRechnung im BMF-Schreiben als de-facto-Standard durchsetzt und damit die mögliche Formatvielfalt eingedämmt wird.
Ziel einer neuen Regelung sollte es sein, Unternehmen zu entlasten, indem durchgängige Prozesse implementiert werden, die insbesondere auch den grenzüberschreitenden Rechnungsverkehr innerhalb der EU ermöglichen. Ein solches System könnte auch zur Reduktion der bestehenden Meldepflichten beitragen, was die Verwaltung für Unternehmen erheblich vereinfachen würde.
Zusammengefasst sehen wir, dass mit der Regelung ein guter Weg eingeschlagen wurde. Allerdings herrscht trotzdem noch Nachbesserungsbedarf bei der neuen BMF-Regelung. Ziel muss es sein, sowohl Unternehmen zu entlasten als auch internationale Standards und Prozesse im Einklang mit der europäischen Gesetzgebung zu schaffen. Als Vertreter von mehr als 4.000 Unternehmen im DACH-Raum steht die DSAG dem Bundesministerium der Finanzen selbstverständlich für einen konstruktiven Dialog im Sinne der Unternehmen zur Verfügung, um auch künftig eine praxisnahe Gesetzgebung zu erarbeiten.“
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