Verhaltenskodex für IT-Dienstleister und Beratungshäuser

§1 Gültigkeit des Verhaltenskodex

Der Verhaltenskodex schließt alle Unternehmen ein, die in SAP oder SAP-nahen Geschäftsfeldern tätig sind. Dazu gehören auch Unternehmen, die Softwarelösungen (bspw. 3rd Party-Anbieter, SAP-Partner oder Wettbewerber) entwickeln und/oder vertreiben und/oder Beratungsleistung anbieten und damit kommerzielle Zwecke verfolgen. Unternehmen, die aufgrund ihrer Größe eine eigene komplette SAP-Systemlandschaft produktiv betreiben und als Endanwender nutzen, gelten dennoch als Dienstleister respektive Beratungshaus.

§2 Mitgliedschaft

Mitarbeiter von Beratungsunternehmen nach §1 können ordentliche Mitglieder des Vereins mit allen Rechten und Pflichten werden. Beratungsunternehmen können die Mitgliedschaft im DSAG e.V. beantragen, selbst wenn sie nicht nach § 3 (1) der Satzung des DSAG e.V. SAP im eigenen Unternehmen einsetzen.
Denn: Mitarbeiter von Beratungsunternehmen, die aktiv in Arbeitskreisen und -gruppen mitarbeiten, bereichern die Arbeit des DSAG e.V. Berater können Diskussionen durch eigene Projekterfahrungen fördern und eigene Kunden in die Arbeit des DSAG e.V. integrieren.

§3 Verstöße gegen die Satzung der DSAG

Ein Verstoß gegen § 3 (5) der Satzung des Vereins stellt z. B. die aktive Werbung innerhalb des DSAG e.V. dar und kann den Ausschluss zur Folge haben.
Die gezielte Ansprache von Mitgliedern zum Zwecke von Marketing/Werbung, dazu zählen u.a.:

• Darstellung von eigenen Produkten und Dienstleistungen bei DSAG-Veranstaltungen oder im DSAGNet, insbesondere in Verbindung mit dem Angebot der Kontaktaufnahme. (Ausnahmen hiervon regelt §4 & §5 des Verhaltenskodex) Firmenpräsentationen in den AK/AG-Sitzungen,
• das Zusenden von Firmenpräsentationen,
• das Verteilen von Präsenten (direkt/indirekt),
• das unaufgeforderte Verteilen von Visitenkarten oder sonstigen Printmaterialien bei DSAG-Veranstaltungen,
• die Nutzung des Namens des DSAG e.V. zum Erreichen von Zielen, die nicht den in § 1 der Satzung festgelegten Zwecken und Zielen des Vereins dienen,
• die Nutzung von Adressmaterialien zum Zweck der unternehmenseigenen Öffentlichkeitsarbeit, die nur über die Gremien und Verteiler des DSAG e.V. zugänglich sind.

Verboten ist zusätzlich jede andere hier nicht ausdrücklich erwähnte Form der aktiven Werbung.
Mitglieder und Funktionsträger sind angehalten, Verstöße an den Vorstand zu berichten, dem, nach erfolgter Aussprache, die Entscheidung über einen Ausschluss aus dem DSAG e.V. obliegt. Verstöße werden nach Prüfung durch den Vorstand über die DSAG-Geschäftsstelle geahndet.

§4 Besondere Situationen

Besondere Situationen können erfordern, sich mit Produkten und Dienstleistungen von Beratungsunternehmen oder anderen Drittanbietern zu befassen. Insbesondere für Bereiche in denen 3rd-Party-Tools, Add-ons, Datenbanken, Cloud Lösungen oder traditionell Non-SAP-Lösungen eingesetzt wurden. Voraussetzung für eine Behandlung ist jedoch, dass diese von mehreren Mitgliedern des Gremiums verwendet werden. In diesem Fall kann sich – sofern von den Mitgliedern gewünscht – mit oben genannten Produkten und Dienstleistungen befasst werden.
Dabei ist darauf zu achten, dass eine unnötige Wettbewerbssituation mit SAP vermieden wird.

Vorgehensweise:

• Die Lösung ist im Rahmen eines Kundenprojektes, durch ein Anwendungsunternehmen, vorzustellen. Die „Problemlösung“ muss im Vordergrund des Vortrags stehen.
• Der Anbieter darf als Co-Referent auftreten. Im Rahmen des Vortrages darf weder die Firma des Anbieters vorgestellt werden, noch weitere seiner Lösungen thematisiert werden! Eine Kontaktfolie im Abspann ist erlaubt.
• Das Folientemplate des Kunden oder des DSAG e.V. ist zu nutzen

Über die Einhaltung entscheidet im Zweifel die Geschäftsstelle, in Absprache mit dem/der Sprecher(in)/Stellvertreter(in).

§5 Ausnahmen

• Auf dem DSAG-Jahreskongress können Partner eigene Vortragsslots buchen.
• Ebenso können Dienstleister ihre Lösungen in der Ausstellung z.B. beim Jahreskongress oder den Technologietagen vorstellen.
• Eine Anzeige bzw. Advertorial in der blaupause ist auch möglich
• Weitere von der DSAG-Geschäftsstelle angebotene Möglichkeiten