Wir beantworten Ihre Fragen (FAQ)
Um Ihnen den Einstieg in die DSAG und das DSAGNet, der zentralen Mitgliederplattform der DSAG, zu erleichtern, haben wir Ihnen einige nützliche Informationen zusammengestellt:
Mitgliedschaft
Die DSAG-Mitgliedschaft ist firmengebunden, das heißt, unabhängig von der Branche kann jede rechtlich selbstständige Firma, Organisation oder Institution eine Mitgliedschaft in der DSAG abschließen (> Firmenmitgliedschaft). Mitarbeiter eines Unternehmens können sich erst als Personenmitglied registrieren, wenn der Arbeitgeber eine DSAG-Mitgliedschaft abgeschlossen hat (> Personenmitgliedschaft). Mehr Informationen hier.
Da die Mitgliedschaft firmengebunden ist, können sich Mitarbeiter unter der Firmenmitgliedschaft kostenfrei ein Benutzerkonto (Personenmitgliedschaft) anlegen. Die Anzahl der Benutzer hat keine Auswirkung auf den Jahresmitgliedsbeitrag.
Nein, jeder Mitarbeiter einer Firma, die DSAG-Mitglied ist, kann sich ein eigenes Benutzerkonto anlegen. Dies verursacht keine weiteren Kosten, da die DSAG-Mitgliedschaft firmenbezogen ist.
Laut § 3 der DSAG-Satzung benötigt jedes eigenständige Unternehmen auch eine eigene Mitgliedschaft.
Das Benutzerkonto kann durch die DSAG-Geschäftsstelle auf den neuen Arbeitgeber übertragen werden, sofern dieser Mitglied bei der DSAG ist. Sollte der neue Arbeitgeber kein DSAG-Mitglied sein, wird das Benutzerprofil durch die DSAG-Geschäftsstelle gelöscht. Wenden Sie sich dazu bitte an: mitgliederservice@dsag.de
Eine Mitgliedschaft bei der DSAG ist auch für Freelancer möglich. Bitte beachten Sie, dass bei der Antragstellung für die Mitgliedschaft nur ein Benutzerkonto angelegt werden darf. Freelancer fallen unter die Beitragsklasse B (1.000,00 EUR/Kalenderjahr).
DSAGNet
Ja, wenn Sie im DSAGNet eingeloggt sind, können Sie im Suche-Feld (gekennzeichnet mit der Lupe) Suchbegriffe eingeben.
Als Mitgliederverwalter können Sie Ihre Kolleginnen und Kollegen einladen, sich ein DSAG-Benutzerkonto anzulegen. Den Verwaltungsbereich für Mitgliederverwalter finden Sie unter Ihrem Benutzerprofil > Meine Firma.
Die Erweiterung kann nur durch die Geschäftsstelle durchgeführt werden. Nehmen Sie über die Formulare in Ihrem Benutzerprofil Kontakt zur DSAG-Mitgliederverwaltung auf.
Arbeitskreise und -gruppen
Als Gremien werden alle Arbeitskreise, Arbeitsgruppen, Themengruppen und Projektgruppen der DSAG als Sammelbegriff bezeichnet. Ein Arbeitskreis ist ein Gremium, genauso wie eine Arbeitsgruppe. Ein Arbeitskreis unterscheidet sich von einer Arbeitsgruppe in ihrem Themenzuschnitt.
Beispiel: Ein AK Personal behandelt strategische Personalthemen. Eine AG kümmert sich um „kleinere Fachthemen“, welche zu granular für die Behandlung in einem AK wären. Wie beispielsweise eine Arbeitsgruppe Entgeltrechnung.
Die Teilnahme an AK-/AG-Treffen, Webinaren etc. ist generell kostenfrei. Wenige kostenpflichtige Veranstaltungen sind z.B. Thementage, DSAG-Technologietage, DSAG-Jahreskongress. Bei kostenpflichtigen Veranstaltungen ist auch jeweils immer der Teilnahmepreis ausgewiesen.
Bei ausgebuchten Veranstaltungen gibt es keine automatisierten Nachrückerlisten. Sie haben die Möglichkeit, sich auf eine Warteliste setzen zu lassen, indem Sie sich mit dem organisatorischen Ansprechpartner der jeweiligen Veranstaltung in Verbindung setzen. Natürlich kann man in den Tagen vor der Veranstaltungen auch schauen, ob wieder Plätze frei geworden sind.
Nein, die Registrierung in den Gremien ist kostenfrei. Sie können sich auch jederzeit wieder abmelden.
Es können sich mehrere Mitglieder einer Firma zu einem Webinar anmelden. Anmeldungen zu einer Veranstaltung oder Webinar können jedoch nur persönlich, d.h. mit dem eigenen User erfolgen.