Teilnahmebedingungen für Gewinnspiele und Verlosungen
Die Deutschsprachige SAP® Anwendergruppe e.V. sowie DSAG Dienstleistungs GmbH (nachfolgend „DSAG“) bietet Gewinnspiele oder Verlosungen bei Veranstaltungen oder online an.
Die Teilnahme an diesen Gewinnspielen/Verlosungen richtet sich ausschließlich nach den folgenden Teilnahmebedingungen.
Mit der Teilnahme am Gewinnspiel erkennt der Teilnehmer diese Teilnahmebedingungen ausdrücklich an.
Fragen, Kommentare oder Beschwerden zu den Gewinnspielen oder Verlosungen sind an die DSAG per E-Mail (marketing@dsag.de) zu richten. Eine Teilnahme ist ausschließlich zu den hier aufgeführten Teilnahmebedingungen möglich.
1.1. Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen Personen, die bei der Teilnahme mindestens 18 Jahre alt sind.
1.2. Von der Teilnahme am Gewinnspiel ausgeschlossen sind Mitarbeiter der DSAG sowie deren Angehörige.
1.3. Teilnehmen kann nur, wer vor der Teilnahme seinen Vor- und Nachnamen sowie eine gültige geschäftliche E-Mailadresse angegeben hat. Die Teilnahme mit unzutreffenden Angaben, beispielsweise Fantasie-Angaben oder mit Angaben, die zu einer anderen Person als dem tatsächlichen Teilnehmer gehören, ist nicht erlaubt.
1.4. Gewinnspiele/Verlosungen bei Veranstaltungen der DSAG finden ausschließlich unter Leitung und Beaufsichtigung eines Mitarbeiters der DSAG statt.
1.5. Sofern sich die Teilnahme von den vorstehend geschilderten Vorgaben unterscheidet und besondere Regeln gelten, werden diese abweichenden Vorgaben in unmittelbarer räumlicher Nähe zum Ort des Gewinnspiels sowie auf der Homepage der DSAG beschrieben. Diese abweichenden Regeln gehen diesen Teilnahmebedingungen vor.
2.1. Sämtliche Gewinne sind Sachgewinne. Über diese wird in räumlicher Nähe zum Ort des Gewinnspiels sowie auf der Homepage der DSAG (www.dsag.de) informiert.
2.2. Gewinne werden nicht in bar ausgezahlt und sind vom Umtausch ausgeschlossen. Ein Gewinn kann nicht auf Dritte übertragen werden.
2.3. Gewinner werden ausschließlich per E-Mail benachrichtigt. Sollte sich der Gewinner innerhalb von 7 Tagen nach Empfang der Benachrichtigung nicht per E-Mail an marketing@dsag.de zur Entgegennahme seines Gewinnes melden, verfällt der Gewinn und es wird ein Ersatzgewinner ermittelt.
2.4. Der Gewinn wird auf Kosten der DSAG an den Gewinner auf dem Postweg übermittelt. Vor der Versendung überprüft die DSAG anhand des mitgeteilten Vornamens und Nachnamens, ob es sich um einen Mitarbeiter der DSAG oder einen Angehörigen eines solchen Mitarbeiters handelt. Für den Fall, dass es sich beim ermittelten Gewinner um einen Mitarbeiter der DSAG oder einem Angehörigen handelt, verfällt der Gewinn und es wird ein Ersatzgewinner ermittelt.
2.5. (Folge-) Kosten, insbesondere steuerlicher Art, die dem Gewinner bei und/oder durch die Teilnahme entstehen, werden nicht von der DSAG erstattet.
2.6. Sofern Abweichungen hinsichtlich der Benachrichtigung der Gewinner oder der Gewinnannahme gelten, werden die abweichenden Vorgaben in unmittelbarer räumlicher Nähe zum Ort des Gewinnspiels oder auf der Homepage der DSAG beschrieben.
3.1. Die DSAG behält sich vor, Gewinnspiele oder Verlosungen jederzeit ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen zu beenden oder zu unterbrechen. Dies gilt insbesondere, falls Umstände eintreten oder der DSAG bekannt werden, die den planmäßigen Ablauf der Gewinnspiele oder Verlosungen ernsthaft stören oder verhindern.
3.2. Den Teilnehmern stehen in den vorgenannten Fällen keinerlei Ansprüche gegen die DSAG zu.
3.3. Weiterhin behält sich die DSAG das Recht vor, Teilnehmer, die vorsätzlich gegen diese Teilnahmebedingungen verstoßen, von der Teilnahme beziehungsweise der Gewinnermittlung auszuschließen. Die DSAG kann in diesem Falle Gewinne nachträglich aberkennen oder bereits ausgelieferte Gewinne zurückfordern.
4.1. Die DSAG haftet auf Schadensersatz gemäß den gesetzlichen Bestimmungen
a. bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
b. für die schuldhafte Verletzung von Leben, Leib oder Gesundheit und
c. nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.
4.2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Verpflichtung, deren Erfuüllung die ordnungsgemäße Durchführung überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertraut und vertrauen darf (sogenannte Kardinalpflicht), ist die Haftung der DSAG auf Schadenersatz der Höhe nach begrenzt auf den Schaden, der nach der Art des fraglichen Geschäftes vorhersehbar und typisch ist.
4.3. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
4.4. Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt auch für die persönliche Haftung von Mitarbeitern, Vertretern und Organen der DSAG.
5.1. Die Angabe personenbezogener Daten ist freiwillig. Alle Angaben werden vertraulich und gemäß den gesetzlichen Datenschutzbestimmungen behandelt. Die Daten werden von der DSAG im Zusammenhang mit Gewinnspielen und nur für diesen Zweck, das heißt zur Ermittlung des Gewinners, Abgleich mit einer Liste von DSAG-Mitarbeitenden, zur Altersprüfung, zur Benachrichtigung des Gewinners und zur Versendung des Gewinns, erhoben, verarbeitet und genutzt. Eine Weitergabe des Namens, Vornamens und der postalischen Adresse des Gewinners an Dritte (Post oder Kurierunternehmen) findet nur statt, sofern diese mit der Lieferung / Versendung des Gewinns beauftragt werden.
5.2. Die von der DSAG im Rahmen der Gewinnspiele erhobenen Daten werden nur so lange gespeichert, bis der Zweck ihrer Erhebung, Verarbeitung und Nutzung erfüllt ist. Soweit jedoch handels- und steuerrechtliche Aufbewahrungsfristen zu beachten sind, kann die Dauer der Speicherung bestimmter Daten bis zu 10 Jahre betragen.
5.3. Einzelheiten bezüglich der Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten sowie der Betroffenenrechte sind in der jeweils gültigen Datenschutzerklärung der DSAG (abrufbar unter https://dsag.de/datenschutzerklaerung/) zu finden.
6.1. Es ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anwendbar.
6.2. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
6.3. Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle einer unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt diejenige Regelung als vereinbart, die dem am nächsten kommt, was die Parteien wirtschaftlich gewollt haben. Entsprechendes gilt im Falle einer Regelungslücke.