Partnerschaft ist unser Fundament

IT Application Manager (m/w/d)

IT Application Manager (m/w/d)

Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir drei

IT Application Manager (m/w/d)

Die Berlin Hyp ist als Pfandbriefbank Spezialist für großvolumige Immobilienfinanzierungen und ein zuverlässiger Partner für Investoren und Unternehmen der Wohnungswirtschaft.

Ihre Aufgaben

  • Application-Management verschiedener Module im SAP-ERP-System bzw. im nativen HANA-Umfeld
  • Sicherstellung des Produktionsbetriebs der verantworteten Applikationen sowie der Integration dieser in die bestehende Anwendungs- und Systemlandschaft
  • Weiterentwicklung der Applikationen
  • Durchführung von IT-Projekten ggf. auch als (Teil-)Projektleiter
  • Technische Steuerung und Controlling der Provider (Abstimmung von Serviceleistungen, Leistungsüberwachung, etc.)
  • Zentraler Ansprechpartner für die Fachbereiche, andere IT-Abteilungen und Auditoren


Ihr Profil

  • Mindestens 2-jährige Praxiserfahrung in der Anwendungsbetreuung oder -entwicklung, vorzugsweise im Banken- und Finanzdienstleistungsbereich
  • Erfahrung in Projekt- und/oder Teilprojektleitung sind von Vorteil
  • Kenntnisse der regulatorischen Vorgaben im Bankenbereich (MaRisk, BAIT) sowie Service- und Change-Management-Prozessen sind von Vorteil
  • Erfahrungen in der Zusammenarbeit und Steuerung von externen Dienstleistern

Darauf können Sie sich freuen – ein stimmiges Gesamtpaket für die Menschen, die bei uns arbeiten:

  • Flexibilität durch ausgewogene Möglichkeiten zum mobilen Arbeiten
  • Attraktive Vergütung und betriebliche Altersvorsorge
  • 30 Tage Urlaub, freiwilliger sozialer Tag sowie zusätzliche Bankfeiertage (24. und 31. Dezember)

Neben dem Standort Berlin, ist auch eine Stellenbesetzung in Hamburg, Frankfurt am Main oder München möglich.

Haben wir Ihr Interesse geweckt?

Dann bewerben Sie sich bitte über unser Jobportal:

https://www.berlinhyp.de/de/karriere/jobs

Für Fragen steht Viktoria Ljascenko unter +49 152 06 32 67 28 zu Verfügung

Hinweis: Der hier veröffentlichte Text wurde von der DSAG weder verfasst noch geprüft. Der oder die Verfasser:innen sind nicht verpflichtet, sich an die DSAG-Schreibrichtlinien zu halten. Daher können hier verwendete Schreibweisen von denen der DSAG abweichen.