Diskussionsvorschlag zur E-Rechnung braucht mehr Digitalisierung

Diskussionsvorschlag zur E-Rechnung braucht mehr Digitalisierung

DSAG-Stellungnahme

Walldorf, 20.06.2023 – Ein kürzlich vorgelegter Diskussionsvorschlag des Bundesfinanzministeriums sieht die Einführung einer verpflichtenden elektronischen Rechnung für inländische Business-to-Business-Umsätze vor. Die Deutschsprachige SAP-Anwendergruppe e. V. (DSAG) hat hierzu eine Stellungnahme eingereicht und weist darauf hin, dass der Vorschlag begrüßenswert ist, jedoch in seiner derzeitigen Form nicht ausreicht.

Sebastian Westphal, DSAG-Fachvorstand Technologie
Sebastian Westphal, DSAG-Fachvorstand Technologie

„Es ist positiv, dass der Diskussionsvorschlag ein elektronisches Meldesystem für Rechnungen vorsieht. Allerdings ist das im Hinblick auf eine vollständige Digitalisierungsstrategie nicht genug. Um einen nachhaltigen Mehrwert für das steuerpflichtige Unternehmen und die Finanzbehörden zu generieren, wäre ein digitales Verfahren erforderlich, um Rechnungen zu erstellen, zu prüfen, weiterzuleiten und zu bezahlen ohne papierhafte Belege austauschen zu müssen“, so Sebastian Westphal, DSAG-Fachvorstand Technologie.

Diskussionsvorschlag greift zu kurz

Die DSAG weist darauf hin, dass das geplante elektronische Meldewesen kein E-Invoicing darstellt. „Ein echtes E-Invoicing gibt es in Deutschland nicht. Vielmehr wird eine elektronische Rechnung gegenwärtig in einem elektronischen Format ausgestellt und empfangen – z. B. eine Rechnung, die als PDF per E-Mail versendet wird“, erläutert der DSAG-Fachvorstand. Dementsprechend geht der Diskussionsvorschlag aus Sicht des Industrieverbands nicht weit genug. Der Vorschlag zum elektronischen Meldesystem sieht drei Elemente im Zusammenhang mit Rechnungen vor – deren Erstellung, Prüfung und Weiterleitung. Die konkrete Ausgestaltung der Prozesse und die Einbindung der Rechnungsaussteller und -empfänger sowie der involvierten Steuerbehörde und des Zahlungswegs, darf aber nicht divergieren, um den Implementierungsaufwand für die Unternehmen gering zu halten und eine hohe Adaptionsrate zu erreichen.

Zusätzliches Clearance-Verfahren notwendig

Aus DSAG-Sicht braucht es zusätzlich zum geplanten Meldesystem ein Clearance-Verfahren, wie es in anderen Staaten bereits angewendet wird und den gesamten Abwicklungsprozess umfasst. „Das E-Invoicing sollte nicht nur den elektronischen Austausch, sondern auch die Verarbeitung von Rechnungen zwischen Lieferanten und Käufern umfassen“, sagt Sebastian Westphal. Hierzu bedarf es eines strukturierten Datenformats, das von den Systemen der Unternehmen automatisch importiert, validiert und abgewickelt werden kann. Neben dem mit dem vorgelegten Diskussionsvorschlag angestrebten Meldewesen, um den Umsatzsteuerbetrug einzudämmen, reduziert ein solches Verfahren Kosten, Fehler und Umweltbelastung.

So sollte das angestrebte Verfahren mit den Kanälen des digitalen Zahlungsverkehrs/Onlinebanking (z. B. EBICS) kombinierbar sein. Das würde nach Empfang der geprüften Rechnung ermöglichen, sie mit den Standardprozessen des jeweiligen Unternehmens zu verbuchen und zu bezahlen. Insofern dieser Standard eingehalten wird, müssten – anders als bei der Einführung des SEPA-Verfahrens, das eine Vielzahl länder- und bankenspezifischer Ausprägungen hervorgebracht hat – bestehende Abläufe nicht kostenintensiv angepasst werden.

Einheitliches Format und Übertragungsweg gefordert

Die DSAG fordert einen vollwertigen, komplett digitalisierten E-Rechnungsprozess. Das Format sollte providerunabhängig sein und keine regionalen Unterschiede vorsehen. Branchenbesonderheiten müssen einheitlich geregelt werden und für alle Unternehmen anwendbar sein. SEPA oder auch Peppol z. B. lassen derzeit verschiedene Übertragungswege (Portale) zu, die Unternehmen vor große Umsetzungsschwierigkeiten stellen, insbesondere wenn sie in mehreren Bundesländern meldepflichtig sind. Notwendig sind daher ein einheitlicher Übertragungsweg und ein Prozess, der mindestens in der EU grenzüberschreitende Rechnungsstellung und Überweisungen elektronisch abbildet. „Hier sollte die Zielrichtung ein EU-weites System sein, so dass Dokumente wie die zusammenfassende Meldung und ggf. weitere durch die E-Rechnung überflüssig werden“, so Sebastian Westphal.

Frühzeitig verfügbare Testplattform notwendig

Aus Sicht der Interessenvertretung ist es essenziell, dass mit der Einführung des Meldesystems kein beleghafter Nachweis in Papierform oder als gescanntes Dokument bei der Finanzbehörde mehr einzureichen ist. „Technische Punkte, wie das zu verwendende Format, müssten zudem frühzeitig bekannt gemacht werden, um es Software-Herstellern zu ermöglichen, die für Unternehmen notwendige Tool-Unterstützung zu implementieren“, erläutert der DSAG-Fachvorstand. Gleichzeitig sollte frühzeitig eine Testplattform bereitgestellt werden.

Zudem sollten insbesondere Kleinunternehmer zunächst von der Regelung ausgenommen sein, da sich für sie der Betrieb der Infrastruktur, um elektronische Rechnungen zu erstellen und zu verarbeiten, nicht lohnen kann. Zur Unterstützung von Kleinunternehmern sollte ein Portal implementiert werden, um manuell E-Rechnungen zu erfassen. Eine Staffelung nach Unternehmensgröße wäre praktikabel – genauso wie die Regelung, dass kleinere Unternehmen erst ein Jahr später verpflichtend elektronische Rechnungen ausstellen müssen.

Gesetzgebung gefordert

„Der vorliegende Diskussionsvorschlag sollte deutlich weitergehen und die Prozesse von der Rechnungserstellung bis zur Zahlung komplett digitalisieren – ohne Medienbruch“, so Sebastian Westphal. Rechnungssteller sollten neben der digitalen Erstellung, Prüfung und Weiterleitung ihre Rechnungen ohne Umwege direkt ins Onlinebanking ihrer Kund:innen senden können. Ein solch vollständig digitalisierter Prozess ist komfortabel, schnell und sicher. Aus DSAG-Sicht liegen die entsprechenden Formate und technischen Standards vor. Jetzt ist es an der Gesetzgebung, vereinfachte Abläufe für ein digitales und zukunftsfähiges Verfahren zu schaffen. Hierbei darf jedoch der inländische Föderalismus nicht zum Hemmschuh werden, indem die Bundesländer unabhängig voneinander agieren und je Behörde eigene Portale veröffentlicht werden. Aus DSAG-Sicht lautet daher die Minimalanforderung: ein Meldewesen und ein Portal für die Unternehmen – und das idealerweise europaweit.


Downloads


Pressekontakt

Für Fragen und Interview-Wünsche stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Bitte kontaktieren Sie uns!

Thomas Kircher
Deutschsprachige SAP-Anwendergruppe e. V. (DSAG)
+49-6227-35809-66
presse@dsag.de

Julia Theis
Deutschsprachige SAP-Anwendergruppe e. V. (DSAG)
+49-6227-35809-74
presse@dsag.de

Unsere PR-Agentur (DE und AT)
Flutlicht GmbH
+49-911-474-950
dsag@flutlicht.biz

Unsere PR-Agentur (CH)
Jenni Kommunikation
+41-44-388-60-80
info@jeko.com


Presseverteiler

Für eine Registrierung in unserem Presseverteiler schreiben Sie bitte eine formlose E-Mail an presse@dsag.de unter Angabe Ihres Vor- und Nachnamens, Ihrer Redaktion sowie Ihrer Kontaktdaten. Dann erhalten Sie zukünftig die DSAG-Pressemeldungen per E-Mail.