Digitalprojekte im Rahmen des Krankenhauszukunftsgesetzes

DSAG begrüßt KHZG-Fristverlängerung, mahnt aber zur Eile bei der Umsetzung

Fristverlängerung Kommentar Hermann-Josef Haag

Walldorf, 31.07.2023 – Die Frist für Digitalprojekte innerhalb des Krankenhauszukunftsgesetzes (KHZG), deren Umsetzung bisher bis Ende 2024 gefordert wurde, entfällt. Kliniken können ihre Patientenportale, ihre Pflege- und Behandlungsdokumentation oder ihr Medikations-Management nun auch nach 2024 abschließen. Die dazugehörige Vereinbarung soll am 1. August 2023 in Kraft treten. Warum das aus Sicht der Deutschsprachigen SAP-Anwendergruppe e. V. (DSAG) zwar durchaus begrüßenswert ist, aber nicht für Entspannung in Kliniken und Krankenhäusern sorgt, erläutert Hermann-Josef Haag, DSAG-Fachvorstand Personalwesen und Public Sector.

Hermann-Josef Haag, DSAG-Fachvorstand Personalwesen & Public Sector
Hermann-Josef Haag,
DSAG-Fachvorstand Personalwesen & Public Sector

Hermann-Josef Haag, DSAG-Fachvorstand Personalwesen & Public Sector:

„Grundsätzlich ist die Fristverlängerung beim Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) aus DSAG-Sicht eine gute Sache. Allerdings können die Krankenhäuser und Kliniken nicht zur Tagesordnung übergehen. Es ist nach wie vor oberstes Gebot, sich nach Alternativen für die abgekündigte Lösung SAP Patientenmanagement IS-H und gegebenenfalls nach anderen Krankenhausinformationssystemen (KIS) umzusehen, um z. B. das bisher eingesetzte i.s.h.med von Oracle Cerner zu ersetzen.

Große Teile dessen, was mittels KHZG realisiert werden soll, sind aus Perspektive der Krankenhäuser erstrebenswert. Doch die Budgets vieler Kliniken und Krankenhäuser sind aufgrund der hohen Energie- und Inflationskosten erschöpft. Darüber hinaus sind viele Klinikträger gezwungen, Millionenbeträge für neue KIS aufzubringen. Diese Herausforderung bleibt trotz Fristverlängerung.

Aus Sicht der DSAG braucht es für zahlreiche KHZG-Funktionstatbestände umfassende funktionale Erweiterungen bestehender KIS. Entscheidend hierbei sind unter anderem die Interoperabilität und der Einsatz der Fast-Healthcare-Interoperability-Resources (FHIR)-Schnittstelle durch alle Anbieter für Diagnostik und Therapie. Mit ihnen lässt sich der elektronische Datenaustausch zwischen den Kliniken und niedergelassenen Praxen unter Berücksichtigung aller datenschutzrechtlichen Aspekte sowie unter höchsten Sicherheitsanforderungen gewährleisten.

Positiv festzuhalten ist: Die Fristverlängerung ist eine Chance für die Lösungsanbieter, die gestellten Anforderungen überhaupt erfüllen zu können. Aktuell können noch nicht alle eingesetzten KIS die funktionalen Anforderungen aus den KHZG-Tatbeständen komplett abbilden. Zudem ist am Markt keine vollumfängliche Ersatzlösung für das Patientenmanagement-System als Grundlage für all die Anforderungen verfügbar. Das führt dazu, dass ungeachtet der benötigten finanziellen Mittel, viele Beschaffungs- und Implementierungsprojekte momentan noch nicht umgesetzt werden können.

Zweifelsohne wäre es wichtig, die Themen des KHZG zeitnah zu lösen. Doch das KIS ist von zentraler Bedeutung für die Digitalisierung durch das KHZG. Zudem müssen durch die Anforderungen des KHZG die notwendigen Ressourcen bereitgestellt werden, was Gesundheitseinrichtungen, Berater und Implementierungspartner stark fordert. Denkbar ist, dass sich die Situation in naher Zukunft weiter verschärft, wenn IS-H und gegebenenfalls i.s.h.med ersetzt werden müssen. Dadurch ist klar: Die Fristverlängerung ist nicht als Atempause zu sehen.“

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